Hallo Frau Bader, ich habe ein paar weitere Fragen zur Krankenversicherung. Meine Frau ist freiberuflich tätig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. 1. Wer zahlt ihren Krankenkassenbeitrag während der Monate mit normalem Elterngeldbezug meiner Frau (sie selber komplett oder wer)? Bei unserem letzten Kind war sie kurz vor der Geburt arbeitslos gemeldet. Während des Elterngeldbezuges hat das Arbeitsamt ihren Krankenkassenbeitrag bezahlt. Durch die alte Verlängerungsmöglichkeit (Streckung der Auszahlung des Elterngeldes auf die doppelte Monatsanzahl) war für die gesamte Zeit des Elterngeldbezuges die Krankenkasse abgedeckt. 2. Gibt es die Verlängerung des Auszahlungszeitraumes immer noch oder gibt es jetzt nur noch das ElterngeldPlus? 3. Wie ist die Zahlung des Krankenkassenbeitrages nun bei ElterngeldPlus-Monaten bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten geregelt? Ich bin privat krankenversichert. 4. Läuft der Arbeitgeberanteil in meinen ElterngeldPlus-Monaten ganz normal weiter oder wird das etwas gekürzt? Vielen Dank für Ihre Mühe!
von Maximalkonvertierer am 17.12.2017, 10:54