wer muss das Kind holen bzw. bringen? Gern auch an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wer muss das Kind holen bzw. bringen? Gern auch an alle

Hallo, mein Ex Mann macht momentan sehr viele Probleme. Er verlangt, das ich ihm unseren Sohn alle 14 Tage bringe bzw. ihn am Sonntag wieder abhole. Da er es vom Geld eng wäre bei ihm, er wohnt 15km weg von uns und eigentlich muss er eh nur extra fahren am Sonntag, den am Freitag nimmt er ihn nach der Arbeit gleich mit. Gibt es das eine gesetzliche Regelung? Er , bzw seine Freundin behauptet, da ich Unterhalt bekomme, muss ich ihn auch mal bringen oder holen? Vielen Dank und schöne Feiertage, lg Manuela

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 21:35



Antwort auf: wer muss das Kind holen bzw. bringen? Gern auch an alle

Hallo, für den Transport ist der Umgangsberechtigte zuständig Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010



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Hallo ! Dein Exmann muß Euren Sohn holen und bringen ! lg safrarja

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 21:45



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Er muss das Kind holen und bringen - außer du hast die Entferung geschaffen durch einen Umzug.

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 21:55



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Hallo, nein er ist damals bei der Scheidung ausgezogen und wieder nach Hause gezogen. Ich verstehe auch sein Problem nicht ganz, da mein Auto ja auch nicht mit Wasser fährt. Das Schlimme ist nur mein Kind versteht mich nicht und ich bin jetzt die Böse.

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 21:57



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Hallo Also mein Mann holt und bringt seinen Sohn immer ! Haben wir auch noch gar nicht drüber nachgedacht um ehrlich zu sein. Wenn es bei Deinem Ex eng ist und Du ihn ab und an mal holen würdest, dann finde ich das aber auch völlig ok und signalisiert dem Kind ja auch Zusammenarbeit der Eltern. Mein Mann sagt gerade, dass die Mutter es nur ermöglichen muss, der Vater aber für den Weg verantwortlich ist. Mit dem Unterhalt wird es wohl relevant, wenn Du 200km wegziehst und dem Vater erhebliche Kosten entstehen um den Umgang zu haben. Dann kann er unter Umständen mit dem Unterhalt verrechnen.

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 22:00



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Bin ihm bis jetzt eh immer entgegengekommen, er hat bei der Scheidung keinen Anwalt zahlen müssen, für mich keinen Unterhalt usw. Er wollte, bzw, sie wollte auch den Unterhalt für unseren Sohn nicht erhöhen, so wie es die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Bei uns ist es aber auch eng, da mein Freund seit letztes Jahr April Kurzarbeit hat und ich in Elternzeit bin. Und er muss ja eh nur zwei mal im Monat ihn bringen, d.h. 60km im Monat. Also da fehlt bei mir jegliches Verständnis, da es am Geld nicht liegen kann, da genügend da ist um nach München zu Fußballspielen zu fahren, z.B. Mich aber bitte nicht falsch verstehen, aber ich komme mir ganz leicht für dumm verkauft vor.

Mitglied inaktiv - 02.04.2010, 22:16



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