Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

Liebe Frau Bader, ich bin mittlerweile echt am verzweifeln. Ich lebe seit dem Mutterschutz bei meinem Mann in Belgien und habe bei meinem deutschen Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Am 16.10.2018 kam nun unser Sohn zur Welt und ich machte mich daran, den Elterngeldantrag auszufüllen. Dies erwies sich als extrem schwierig da ich weder telefonisch noch per Mail wirklich sinnvolle Informationen über die Beantragung aus dem Ausland erhalten habe. Die meisten Stellen hatten keine Ahnung wie die Beantragung stattfinden muss, behaupteten ich hätte keinen Anspruch oder waren telefonisch gar nicht zu erreichen.Ich habe den Antrag dann ohne Hilfe ausgefüllt. Mein Mann hat dann am 4.Dezember (von seiner Arbeitsstelle aus) per Einschreiben sämtliche Unterlagen von mir (inklusive unterschriebenen Antrag) nach München gesendet. Laut der belgischen Post (haben auch eine Bestätigung erhalten) sind die Unterlagen am 13.12.angekommen. Gestern habe ich allerdings einen Brief bekommen (mit Datum 31.12.2018) dass mein Antrag nur Online angekommen wäre und bei der Elterngeldstelle kein unterschriebener Antrag eingegangen wäre. Dabei habe ich einen ganzen Pack Unterlagen am 4.Dezember verschickt. Die Frist läuft jetzt im Januar aus und ich habe Angst dass sie mir jetzt rückwirkend das Geld nicht bezahlen. Was kann ich dagegen tun? LG Caro

von caro01412 am 10.01.2019, 09:01



Antwort auf: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

Hallo, können Sie die Unterlagen nicht an jmd. in München schicken, der sie dann persönlich einwirft (Bote = Zeuge)? Faxen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

Du hast doch noch die 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt, die musst du bei der 3-Monatsfrist zur Antragstellung des Elterngeldes draufrechnen. Du hast also theoretisch 5 Monate nach Geburt Zeit den Elterngeldantrag zu stellen, bevor Geld verloren geht - wenn du denn Mutterschaftsgeld bekommen hast. Das Problem bei einem Einschreiben ist eher, dass darauf nicht zu erkennen ist, was du geschickt hast. Du kannst zwar nachweisen, dass ein Umschlag am 13.12. bei der Elterngeldstelle angekommen ist, aber nicht, dass es deine vollständigen Elterngeldunterlagen waren.

von Dojii am 10.01.2019, 09:14



Antwort auf: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

Hallo doji, danke erstmal für deine wertvolle Information. Dann habe ich immerhin noch Zeit ihn nochmal hinzuschicken. Was mich allerdings massiv ärgert ist,dass ich mehrfach Mails an die Elterngeldstelle geschickt habe und nachgefragt habe ob alle Unterlagen vollständig sind, habe darauf nie eine aussagekräftige Antwort erhalten und jetzt wird behauptet dass der Antrag gar nicht angekommen ist (obwohl ich ja den Beweis der Post habe) ....und telefonischon versuche ich seit Monaten jemanden zu erreichen, immer ohne Erfolg

von caro01412 am 10.01.2019, 09:22



Antwort auf: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

das gleiche theater haben wir seit jahren mit der rentenversicherung un der zulagenstelle. versuche es per FAX! so ahben wir das ganze gelöst

von mellomania am 10.01.2019, 22:50



Antwort auf: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

Zur Fristwahrung würde ein Fax des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages ausreichen, aber die Geburtsurkunde muss im Original eingereicht werden, da geht kein Fax oder E-Mail.

von Dojii am 11.01.2019, 07:44



Antwort auf: Welche Rechte,wenn ElterngeldAntrag trotz Einschreiben nicht angekommen ist?

Rat eines Anwalts zu einem Fall, in dem der Inhalt des Briefes auch rechtssicher nachzuweisen sein musste: 1. Kann man den Empfänger selbst erreichen - Zeugen mitnehmen, vor Ort die Dokumente in den Briefumschlag stecken und einwerfen. Im Anschluss das ganze kurz schriftlich festhalten und vom Zeugen abzeichnen lassen. Zeuge sollt eine möglichst neutrale Person sein (also eher eine Freundin als der Ehemann) und eben in der Lage wiederzugeben, was du da in den Umschlag gesteckt hast. 2. Das gleiche Procedere wie oben, aber daheim und dann wieder per Einschreiben. Man kann das Ganze auch zur Sicherheit per Handy filmen. 3. Gerichtsvollzieher damit beauftragen. Das allerdings dauert idR 3 Wochen, da der eben nicht sofort Zeit haben muss. Das alles nutzt dir natürlich nur in dem Fall etwas, wenn es zu einer Klage kommt und du eben den Versand genau dieser Dokumente nachweisen musst. Also erst mal kann die EG-Stelle natürlich weiterhin sagen "haben wir nicht bekommen".

von cube am 11.01.2019, 12:26



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