Hallo, ich habe im März meine Ausbildung zur Physiotherapeutin erfolgreich abgeschlossen, bin allerdings nicht übernommen worden und habe die neue Stelle erst zum 01.09.13. Da die Ausbildung nicht vergütet wurde, habe ich bisher nicht eingezahlt und somit auch keinen Anspruch auf ALG. Ich wohne bei meinen Eltern und Geschwistern, bin in der 12. SSW und habe gelesen, das ich ab der 13. Woche eine eigene BG mit dem Ungeborenen bilde. Stimmt das oder gilt das erst ab Geburt? Und: Im ALG II - Antrag werden Unterlagen zum Einkommen der Eltern verlangt, sowie Angaben zur KV der gesamten Familie, Schulbescheinigungen der Geschwister etc. Muss ich diese ganzen Nachweise mit schicken oder kann ich´s einfach ignorieren und nur meine Unterlagen hinschicken? Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 06.05.2013, 16:51