Frage: Weiterbildung whrd Elternzeit

Ich würde mich gerne whrd meiner Elternzeit beruflich auf dem Laufenden halten. Zum Bsp möchte ich meinen AG bitten, mir die aktuellen Rundschreiben und Arbeitsanweisungen nach Hause zu senden. Habe ich ein Recht darauf? Wer trägt ggf. die Kosten (Kopierkosten, Porto oder evtl. Terminal-Lizenz, um die Rd.Schr. vom heimischen PC direkt abrufen zu können)?

Mitglied inaktiv - 27.09.2002, 10:42



Antwort auf: Weiterbildung whrd Elternzeit

Hallo, einen Anspruch haben Sie darauf nichtl, denn Ihr Arbeitsverhältnis ruht. Ich kannmir aber nicht vorstellen, dass ein Ag etwas gegen den Fleiss der AN haben kann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2002



Antwort auf: Weiterbildung whrd Elternzeit

Danke! PS: Na ja, gegen den Fleiß hat mein Chef nichts - aber kosten soll es auch nichts! Am liebsten hätte er es, wenn die Mitarbeiter noch was dafür zahlen, daß sie arbeiten dürfen.

Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 11:20



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