Im Sommer nächsten Jahres endet der Erziehungsurlaub meiner Frau. Sie würde dann gerne wieder in Ihrem alten Beruf weiterarbeiten. Leider ist die Abteilung in der sie arbeitete an einen anderen Standort verlegt worden. Eine Versetzung an diesen neuen Standort ist ihr aber auf Grund der zu großen Entfernung (ca. 600km) nicht zuzumuten. Als Ausgleich bietet ihr Arbeitgeber ihr nun zwei andere Stellen an. Diese sind zwar nicht weniger anspruchsvoll als ihre bisherige Tätigkeit, jedoch sind deren Voraussetzungen an die Qualifikationen des Arbeitnehmers in keinsterweise mit der alten Tätigkeit meiner Frau vergleichbar. Ist meine Frau verpflichtet eine dieser beiden Stellen anzunehmen, oder hat sie eventuell Anspruch auf eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit entsprechender Abfindung?
Mitglied inaktiv - 15.10.2001, 20:39