hallo, ich habe alle eiträge über die zahlung von weihnachtsgeld gelesen, konnte aber auf meine frage keine antwort finden. also wenn mir vertraglich ein 13. mohnatsgehalt sprich weihnachtsgeld zugesichert ist gilt das dann auch für den zeiotraum in dem ich mich im erziehungsurlaub befinde? Muß es da weiter gezahlt werden? Danke im vorraus claudia
Mitglied inaktiv - 18.11.2000, 10:31