Liebe Frau Bader, während des gesamten Jahres 2002 beanspruche ich Elternzeit. In meinem AV heißt es, Weihnachtsgeld wird gezahlt, wenn man am 30.11. des betreffenden Jahres noch in der Firma beschäftigt ist. Das ist meinem Verständnis zufolge der Fall. Kann ich davon ausgehen, das Weihnachtsgeld (60% des Bruttolohnes) in voller Höhe zu bekommen? Wenn ja, haben Sie dazu ein Grundsatzurteil parat? Wie sähe die ganze Geschichte aus, wenn ich ab November wieder für 10 Stunden/ Woche ? Würde der Berechnung dann das wesentlich geringere Gehalt zugrunde gelegt? Ich habe eine Direktversicherung abgeschlossen, in die mein Weihnachtsgeld eingezahlt wird. Wenn es "dumm" läuft, könnte also die Wiederaufnahme meiner Arbeit zum finanziellen Bumerang werden, weil ich den Großteil dann selber einzahlen müßte, obwohl vom Lohn nach Abzug für Tagesmutter und Fahrtkosten kaum Geld bleibt. Vielen Dank und viele Grüße, Annett
Mitglied inaktiv - 18.06.2002, 19:38