Hallo Fr. Bader, ich habe zum 1.7.11 eine neue Stelle angefangen. Nun bin ich schwanger und Ende April würde mein Mutterschutz beginnen (Entbindung im Juni). Ende November gibt es Weihnachtsgeld. Seit einigen Tagen befinde ich mich im Beschäftigungsverbot, darf ich das Weihnachtsgeld behalten? Normalerweise muss man dies doch bei Ausscheiden aus dem Betrieb bis 31.3. zurückzahlen, ich scheide zwar nicht aus, bin dann aber ja trotzdem nicht mehr am arbeiten... Vielen Dank
von Ermali am 25.11.2011, 09:57