Frage: Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich würde gerne wissen ob ich während der Elternzeit (Geburt Sept.16) weiterhin Anspruch auf das Weihnachtsgeld habe. In meinem Vertrag steht folgendes: Darüber hinaus erhalten Sie von der Firma Urlsubs u Weihnachtsgeld. Die Höhe der Summe wird dabei von der Firma jährlich neu festgelegt u orientiert sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Bisher habe ich Urlaubs u Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit erhalten. Da aber bereits 1 Jahr nach der Geburt vergangen ist, bin ich verunsichert ob ich es weiterhin erhalte. Meine Elternzeit geht noch bis Mitte 2018. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

von Mami199 am 22.11.2017, 12:08



Antwort auf: Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2017



Antwort auf: Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Hi, Das handhabt jeder Arbeitgeber anders. Bei uns bekommst du in dem Jahr in dem dein Kinde geboren worde das volle Weihnachtsgeld. Die Jahre danach dann anteilig falls du gearbeitet hast. Meine kleine ist im Januar geboren. Somit habe ich dieses Jahr volles Elterngeld bekommen. Würde ich nächstes Jahr nicht arbeiten würde ich keines bekommen. Da ich aber ab März wieder Miss bekomme ich dann anteilig Weihnachtsgeld für die Monate März bis Dezember. Meine Schwester hingegen bekam weder im Mutterschutz noch in der elternzeit Weihnachtsgeld.

von Myfairlady11 am 22.11.2017, 13:01



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Weihnachtsgeld in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine weitere Frage an Sie. Derzeit befinde ich mich seit April 18 in meiner dreijährigen Elternzeit. Nun habe ich anteilig Weihnachtsgeld von meinem AG erhalten. Muss ich dieses der Elterngeldstelle melden? Ich beziehe Elterngeld Plus. Wird mir der Betrag abgezogen? Vielen Dank und beste Grüße!


Avr Caritas Weihnachtsgeld komplette Elternzeit?

Guten Tag Fr. Bader. Sie können mir sicherlich weiterhelfen. Meine Tochter kam am 02.06.17 zur Welt und meine Elternzeit endet nun am 01.12.2019 diesen Jahres. Im Jahr der Geburt und letztes Jahr habe ich Weihnachtsgeld erhalten. Aus dem Tarifvertrag verstehe ich nicht so recht, wie das gemeint ist mit der Jahressonderzahlung. {Besch...


Weihnachtsgeld während der Elternzeit

Hallo, ich würde gerne wissen, darf man während der Elternzeit Weihnachtsgeld von Arbeitgeber erhalten ?


Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, mein Mann und ich haben folgende Frage und zwar möchte er in den Monaten November und Dezember Elternzeit mit einer 50%-en Arbeitszeit nehmen. Im Dezember bekommt er Weihnachtsgeld (Zitat aus dem Arbeitsvertrag: "betriebliche Sonderzahlung in Form einer Weihnachtssonderzahlung in Höhe von 100% seines Monatsentgeltes). Wen...


Weihnachtsgeld Elternzeit

Guten Abend.... Am 10.10.2018 wurde mein 1. Sohn geboren und im November 2018 bekam ich ganz normal wie in den Vorjahren auch, mein Weihnachtsgeld (13. Gehalt). 2019 ebenfalls und am 25.01.2020 kam mein 2. Sohn. Im November 2020 bekam ich wieder mein 13. Aber dieses Jahr wurde kein 13. ausgezahlt. Ist das so üblich? Bei meinem 1. S...


Elternzeit/ Weihnachtsgeld

Hallo,nähmlich hätte ich die frage. Ich bin in Elternzeit und mein Mutterschutz ging bis August und recht auf dass Weihnachtsgeld hätte ich anteilig soweit bin ich informiert. Jedoch würde mich interessieren ob dieses Weihnachtsgeld versteuert ist? und zum anderen ob ich bis zum mutterschutz auch rechg auf sämtliche bonuse habe wie zb coro...


Weihnachtsgeld Elternzeit

Hallo Frau Bader, eine kurze frage ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe im letzen Jahr volles Weihanchtsgeld bekommen welches vertraglich geregelt ist. Als ich mit meinem ersten Kind schwanger war und im laufe des Jahres wieder angefangen habe wurde mir mein damaliges Weihnachtsgeld gekürzt? Wie kann es denn sein, dass ich mehr Weih...


Kündigung nach der Elternzeit/muss Weihnachtsgeld zurück gezahlt werden

Hallo, ich habe folgende Situation: Meine Tochter wurde im September 2019 geboren, ab Ende November war ich in Elternzeit und habe im November 2019 Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich wurde ziemlich schnell mit meinem zweiten Kind schwanger, sodass ich die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig beendet habe, und wieder in den Mutter...


Weihnachtsgeld bei TZ in Elternzeit

Hallo Fr. Bader, Ich habe letztes Jahr mein 1. Kind bekommen und war seitdem in EZ mit EG und 2 Monate nun ohne Einkommen. Nun habe ich in der 2. Jahreshälfte angefangen TZ in EZ zu arbeiten - bei meinem alten AG. Nun gab es wie jedes Jahr Weihnachtsgeld mit der Nov. Abrechnung. Nur für mich nicht. In der Buchhaltung nachgefragt sagte man mir,...


Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Guten Abend, Ich habe Mitte August meinen Mutterschutz beendet. - seit da bin ich in Elternzeit. Muss mir mein AG mein 13. Gehalt im November auszahlen? Es ist nichts vermerkt, dass es in Elternzeit passiert wird. Es ist nur vermerkt, dass der Mitarbeiterin im November ein 13. Gehalt ausgezahlt wird. Kann ich mein AG darauf hinweisen?...