Hallo Frau Bader,
Ich würde gerne wissen ob ich während der Elternzeit (Geburt Sept.16) weiterhin Anspruch auf das Weihnachtsgeld habe.
In meinem Vertrag steht folgendes:
Darüber hinaus erhalten Sie von der Firma Urlsubs u Weihnachtsgeld. Die Höhe der Summe wird dabei von der Firma jährlich neu festgelegt u orientiert sich am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Bisher habe ich Urlaubs u Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit erhalten. Da aber bereits 1 Jahr nach der Geburt vergangen ist, bin ich verunsichert ob ich es weiterhin erhalte. Meine Elternzeit geht noch bis Mitte 2018.
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
von
Mami199
am 22.11.2017, 12:08
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2017
Antwort auf:
Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Hi,
Das handhabt jeder Arbeitgeber anders. Bei uns bekommst du in dem Jahr in dem dein Kinde geboren worde das volle Weihnachtsgeld.
Die Jahre danach dann anteilig falls du gearbeitet hast. Meine kleine ist im Januar geboren. Somit habe ich dieses Jahr volles Elterngeld bekommen.
Würde ich nächstes Jahr nicht arbeiten würde ich keines bekommen. Da ich aber ab März wieder Miss bekomme ich dann anteilig Weihnachtsgeld für die Monate März bis Dezember.
Meine Schwester hingegen bekam weder im Mutterschutz noch in der elternzeit Weihnachtsgeld.
von
Myfairlady11
am 22.11.2017, 13:01