Hallo Frau Bader
Bislang habe ich in jedem Jahr 40% meines Gehaltes als Weihnachtsgeld dazu bekommen , dieses steht auch in meinem arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich im BV und heute habe ich festgestellt das ich kein Weihnachtsgeld bekommen habe , daraufhin habe ich meine Chefin angerufen und nachgefragt , diese meinte das ich im BV keinen Anspruch hätte , ich dachte eigentlich das man im BV keine finanziellen Einbußen hat? Nachdem ich ihr sagte das ich mich da nochmal erkundigen werde meinte sie das müsse ich nicht das würde sie noch mal machen und sich dann melden. Können sie mir da weiter helfen ? Lg
von
AngelinaBauu
am 30.11.2018, 12:42
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Bv ?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.12.2018
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Bv ?
siehe unten. die frage kam die tage zigmal...:-)
von
mellomania
am 30.11.2018, 12:43