Frage:
Was tun nach der Elternzeit?
Liebe Frau Bader,
Ich kann mein Problem leider nicht ganz kurz zusammenfassen, ist nicht böse gemeint!
Am 3.8.2013 endet meine Elternzeit, die ich für ein Jahr beantragt hatte. Den (mündlichen) Aussagen meines Arbeitgebers zufolge wollte ich danach in Teilzeit wieder einsteigen. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, der (auf zwei Jahre befristet) Arbeitsvertrag läuft aus (zum 1.7) und wird nicht verlängert. Ich könne mich jederzeit neu auf eine Vollzeitstelle bewerben. Meine Mutter meint, dies wäre gar nicht zulässig, weil der Betrieb sehr groß ist und immer wieder Verträge von Mitarbeitern in Elternzeit verlängert wurden. Stimmt die Info meiner Mutter? Falls ja, müsste man dann dagegen klagen oder Einspruch erheben?
Habe ich irgendein Anrecht auf eine Teilzeitstelle?
Das Problem mit einer Vollzeitstelle ist, dass unser Sohn entwicklungsverzögert und sehbehindert ist und ich auch in der ferneren Umgebung keine Betreuung für ihn finde, die sich mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren ließe. Er braucht Krankengymnastik und zweimal die Woche Frühförderung und ich soll so viel wie möglich mit ihm üben! Das würden auch die potentiellen Tagesmütter nicht übernehmen wollen. Einen Krippenplatz hätten wir ab September allerdings nur 5 Stunden am Tag und wir sollen mit 6 Wochen zur Eingewöhnung rechnen. Arbeiten könnte ich dann ab Mitte Oktober, aber eben nur Teilzeit und das will mein bisheriger Arbeitgeber nicht.
Falls es so enden würde, dass ich länger zur Betreuung zu Hause bleibe, bekäme ich dann ja kein Arbeitslosengeld, oder? Die Dame von der Agentur für Arbeit sagte, dass bekomme ich nur, wenn ich mich für mindestens 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle! Aber von was soll ich dann leben?
Kennen Sie vielleicht eine Beratungsstelle?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
von
Lissy185
am 16.04.2013, 15:02
Antwort auf:
Was tun nach der Elternzeit?
Hallo,
leider haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag ist befristet und läuft trotz Elternzeit und Schwangerschaft aus.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2013
Antwort auf:
Was tun nach der Elternzeit?
Hallo
Dein Fall ist ganz einfach. Dein Vertrag läuft aus,das ist völlig rechtens, sofern Du die unterschriebene Verlängerung nicht schon Zuhause hast, was nicht so ist.
Der AG bietet Dir eine Vollzeitstelle neu an, das ist nett und müsste er nicht.
Du kannst nicht Vollzeit arbeiten, daher wirst Du das Angebot nicht annehmen können.
Bis Du die 15 Stunden vom Amt erfüllen kannst ist der Vater des Kindes finanziell für Euch zuständig. Nur wenn er belegen kann dass er Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt nicht leisten kann, dann springt der Staat ein.
von
Sternenschnuppe
am 16.04.2013, 17:54
Antwort auf:
Was tun nach der Elternzeit?
Und noch die Nebenfrage beantwortet:
Nein, befristete Verträge müssen - egal wie groß der Betrieb ist - während einer Elternzeit nicht verlängert werden (da hat deine Mutter die verkehrte Info)
Anrecht auf Teilzeit? Ne, aber 1.7 haste ja nicht mal einen Vertrag! Also kann der auch nicht auf Teilzeit reduziert werden.
Das mit den 15 Stunden von der Arge stimmt so.
Dir bleibt da nur evtl das Betreuungsgeld. Ansonsten der Unterhalt vom Vater des Kindes.
Beratungsstelle? Jugendamt...?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.04.2013, 23:47
Antwort auf:
Was tun nach der Elternzeit?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Nur zur Erläuterung, falls ich mich unklar ausgedrückt habe wegen der Beratungsstelle - ich könnte an drei von fünf Tagen nicht länger als 4 Stunden arbeiten, da bei der Therapie und Frühförderung ein Elternteil anwesend sein soll. Nicht muss, aber wir sollen ja zu Hause auch üben und da wäre es von Vorteil, wenn ich auch die Übungen kenne ;)
Im Schnitt sind wir einmal die Woche beim Kinderarzt oder sonstigen Kollegen, selbst wenn sich diese Termine im Voraus planen ließen, eine Vollzeitstelle bekomm ich ja nicht hin...
Also nicht falsch verstehen, ich liebe meinen Beruf und weiß, dass es mein Kleiner im Vergleich zu anderen Kindern noch gut hat, weil man bei ihm mit Frühförderung gut was erreicht! Aber was machen denn Mütter von "schwerer behinderten" Kindern? Unser kleiner wird voaraussichtlich nicht so schnell sitzen geschweige denn laufen, das war für die Tagesmütter in Auswahl ein echtes Problem und auch in den Kitas, egal wenn er dann schon 1 Jahr alt ist. Es hat ja aber nicht jeder einen reichen Ehemann, meiner verdient derzeit 600€ als mitarbeitender Familienangehöriger im Betrieb der Eltern, mehr ist trotz ner 60 Stunden Woche einfach nicht drin! Also gibts keine spezielle Beratung für arbeitswillige Eltern "besonderer" Kinder?
von
Lissy185
am 17.04.2013, 01:33
Antwort auf:
Was tun nach der Elternzeit?
Hallo
600€ bei einer 60 Stunden Woche ist moderne Sklaverei.
Sorry, nicht bös gemeint, aber dann muss er sich was anderes suchen, womit er Euch ernähren kann.
Oder, und das würde ich vorziehen dann, er geht in Elternzet und Du nimmst den Vollzeitvertrag an.
Dann kann er das Kind in Ruhe begleiten, Du verdienst Geld.
Ich verstehe Dich, dass das alles schwer ist und gefühlt auch unfair, aber mein Sohn hat auch Abwendungen und das muss man eben managen.
Bei dem Hungerlohn Deines Mannes ist das Angebot von Deinem AG Gold wert.
von
Sternenschnuppe
am 17.04.2013, 09:14