Liebe Frau Bader,
welches Geld steht mir nach dem Erziehungsgeld zu ?
Ich studiere noch und bekomme dann nur noch 270 DM Kindergeld und die 360DM Alimente vom KV.
Ich bin nicht bafögberechtigt, aber 630 DM langen doch nicht.
Können sie mir da vielleicht weiterhelfen ?
Lieben Gruss
Nicole
Mitglied inaktiv - 19.06.2001, 10:29
Antwort auf:
Was nach Erziehungsgeld?
Liebe Nicole,
wenden Sie sich ans Jugendamt, evtl. haben Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss über den bezahlten Kindesunterhalt hinaus.
Ansonsten kommt Sozialhilfe in Betracht, hierzu werden aber die evtl. Ansprüche gegenüber Ihren eigenen Eltern geprüft, die Ihnen gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet sein können.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2001