Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn wurde Anfang Dezember 2014 geboren, nun werden ja die letzten 12 Monate zur Berechnung genommen und die sehen bei mir wie Folgt aus : mein Arbeitsvertrag lief bis zum 31.12.2013 dh für den Dezember habe ich noch Lohn bekommen, ab 27.12.13 Mutterschaftsgeld bis 04.04.2014 da mein Baby für das ich dieses Mutterschaftsgeld bekommen habe, leider Ende Januar in der 39.ssw im Bauch gestorben ist habe ich vom 05.04.14-19.06.14 Arbeitslosengeld bekommen. Anfang April würde ich wieder schwanger und durfte nicht arbeiten gehen, somit bezog ich Krankengeld da ich eine Schwangerschaftsbedingte Erkrankung habe. Krankengeld bezog ich bis zum 15.11.2014 ab dann bekomm ich wieder Mutterschaftsgeld. Das Krankengeld wurde nicht auf mein Elterngeld angerechnet also wurden diese Monate mit 0€ berechnet, dann habe ich Widerspruch eingelegt und ein Attest von meiner Frauenärztin eingereicht wo sie mir eine schwangerschaftsbedingte erkrankung bescheinigte, somit müsse das Krankengeld angerechnet werden, sagte eine Damen von der Elterngeldstelle, nun kam der neue Bescheid und dem Widerspruch wirde nicht entsprochen da ich ja vor dem KrankenGeld Arbeitslosengeld bezogen habe und dies dann keine erwerbsminderung Darstellt. Die Monate mit Arbeitslosengeld als 0€ zu rechnen ist ok aber danach habe ich anrechenbares Krankengeld bezogen oder sehe ich das falsch ? Liebe Grüße Melanie
von Seven007 am 30.03.2015, 12:30