Hallo Frau Bader,
Ich bin von Zwillingen schwanger der voraussichtliche GT ist der 08.03.2014 wahrscheinlich werden diese, laut meiner FA aber 2 Wochen vorher geholt. Für wann muss denn jetzt mein Mann die Elternzeit beantragen? Wie es im Mutterpass steht zum 08.03.2014 oder für die 2 Wochen vorher? Er muss ja die 7 Wochen einhalten.
Ich würde mich freuen bald eine Nachricht von Ihnen zu erhslten.
Vielen dank im Voraus
Mama Rosa :-)
von
Mama_Rosa
am 28.12.2013, 23:06
Antwort auf:
Wann muss mein Mann die Elternzeit melden
Hallo,
ich würde in den Antrag schreiben "Ab Geburt, voraussichtlich ab..." und dann die 7 Wo Frist vor Geburt beachten. Ab 8 Wo vorher hat man Kündigungsschutz, also kann man auch 8 Wo vorher schon den Antrag stellen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2014
Antwort auf:
Wann muss mein Mann die Elternzeit melden
Das Gesetz verlangt, die Beachtung der 7 Wochen-Frist. Maßgeblich ist dafür der errechnete Termin. Das der KS schon früher angedacht ist, ist egal.
Da der Kündigungsschutz nur 8 Wochen vor der Elternzeit greift, sollte die Anmeldung zwischen 8 und 7 Wochen vor dem errechneten Termin beim AG sein.
Wenn die Kinder dann früher kommen/geholt werden, beginnt die Elternzeit trotzdem am echten Geburtstermin.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.12.2013, 14:04