Hallo Frau Bader,
wann muss ich spätestens meinem AG den Antag auf Elternzeit vorgelegt haben, wenn ich am 18.06.2013 Entbindungstermin habe?
Ich weiß, 7 Wochen vor Elternzeitbeginn, aber wann ist das? Nach dem Mutterschutz? Darf ich dann innerhalb einer Woche nach der tatsächlichen Geburt meinem AG ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen oder wäre das zu spät?
Vielen Dank
von
Lotta79
am 28.05.2013, 21:41
Antwort auf:
Wann muss die Elternzeit spätestens beantragt werden?
Hallo,
eine Woche nach der tatsächlichen Geburt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Wann muss die Elternzeit spätestens beantragt werden?
Hallo !
Ich bin mal so frei und antworte dir ;-)
Ja, es ist richtig- du musst den "Antrag", oder eher gesagt, die "Inanspruchnahme" bis eine Woche nach der Geburt des Kindes einreichen. Egal, ob dein Kind etwas zu früh, oder zu spät kommt- es gilt die eine Woche nach der Geburt.
Das bedeutet, sieben Wochen vor Ende des Mutterschutz.
Liebe Grüße
von
M.S.
am 28.05.2013, 21:45