Hallo Frau Bader! Aufgrund neuer Schwangerschaft habe ich bei meinem Arbeitgeber meine laufende Elternzeit abgebrochen wg. neuem Mutterschutz ab 14.1. - die Krankenkasse hat mir die 13,-- EUR/Tag für die ersten 6 Wochen bereits überwiesen. Wann muß mir der AG mir spätestens die Differenz, den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, bezahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort, mfG
von Jesussaves777 am 07.02.2013, 10:29