Frage: Vorsorgetestament

Hallo Frau Bader, wir möchten für unsere Zwillinge Patenschaften festlegen. Die Paten sollen für die Kinder in dem Falle sorgen, daß aus unseren Familien keiner mehr da ist, der die Sorge übernehmen kann. Sie haben bereits an anderer Stelle von einem Vorsorgetestament geschrieben. Was bedeutet das genau und was muss man beachten, damit ein Vorsorgetestament rechtlich wirksam wird? danke & Gruß, Uli

Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 14:39



Antwort auf: Vorsorgetestament

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2005