Sehr geehrte Frau Bader, Wenn beide Eltern eines Kindes ums Leben kommen, wie wird die Vormundschaft geregelt? Wenn z.B. die Großmutter nicht mehr mit 53 Jahren arbeitet, verheiratet ist, das Umfeld(Sozialbereich) stimmt, hat sie dann eine Chance das Kind zu bekommen? Darf das Kind, bis die Vormundschaft endgültig geregelt ist so lange bei näheren Verwanden(z.B. junge Tante) bleiben, oder kommt es vorrüber gehend in ein Heim oder Pflegefamilie? Kann eine Vormundschaftsregelung bei einem Notar vorm Ableben; und im Falle des Ablebens der Eltern geregelt werden? Was sollte (z.B. an Bedingungen, daß die weibl. Betreuungsperson das Arbeiten aufhört, zur Versorgung des Kindes die Lebensversicherungen in montl. Raten ausgezahlt werden...)bei einem Vertrag berücksichtigt werden, woran muß man denken? Was spielen eingentlich die Taufpaten in solch einem Falle für Rollen? Vielen Dank für Ihre Antworten. Gruß A. Loewe
Mitglied inaktiv - 21.09.2003, 18:33