Hallo,
ich habe mich von dem Vater meiner beiden Kinder getrennt.
Da ich nun Angst habe das meine Kinder wahllos zu irgendeinem Verwandten kommen könnten wenn mir was zustößt würde ich gerne meine Mutter als Vormund einsetzten im Falle meines Todes.
Was sollte ich beachten?
Der Vater hat auf jeden Fall nicht die finanzielle und seelische Möglichkeit die Kinder zu sich zu nehmen und dem möchte ich vorausgreifen.
Für unseren Sohn haben wir das gemeinsame Sorgerecht und für unsere Tochter nur ich alleine.
Gibt es da Probleme wenn ich einen Vormund auswähle?
Brauche ich sein Einverständnis?
Mach ich das auf dem Jugendamt?
Mitglied inaktiv - 02.02.2005, 13:18
Antwort auf:
Vormundschaft
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2005