Hallo Frau Bader, wenn man während der Elternzeit bei seinem "alten" Arbeitgeber jetzt ca. 15 Std die Woche arbeiten kann, wie sieht es dann mit dem Arbeitsvertrag aus. Wird ein neuer Vertrag während der Elternzeit erstellt, oder behält der "alte" Vertrag seine Gültigkeit? (Nur das die Wochenarbeitszeit geändert wird). Wie ist es eigentlich mit der Betriebszugehörigkeit. Wenn es z.B. Sonderzahlungen nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gibt, gilt dies dann auch, wenn man davon 3 Jahre im Erziehungsurlaub war? Lieben Dank für Ihre Antwort. PS. Übrigens das mit meinem Urlaub nach dem Mutterschutz hat dank eines sehr netten Chefs dann doch noch funktioniert. Wie gut das ich durch Ihre Informationen hier im Forum gut vorbereitet war und somit mein "Recht" auch bekommen habe. wenn frau bei seinem Arbeitgeber bei dem man vor der Geburt einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden die Woche hatte, jetzt während der Elternzeit einen Teilzeitjob bekommt, wie sieht es dann mit dem Arbeitsvertrag aus?!. Ruht der "alte" Vertrag während der Elternzeit und ein "neuer" Vertrag muss erstellt werden (auf Basis des alten Vertrags) oder greift der "alte" Vertrag nur das die Stundenzahl jetzt reduziert wird. Wie sieht es mit Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen während der Elternzeit hat?
Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 22:28