Frage: Vermögenswirksame Leistungen

Liebe Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit bis April 2012 und habe für die Monate März, April und Mai 2009 meine VWL vom AG erhalten, die auch auf das Konto überwiesen wurden. Für die Monate Juni und Juli wurde nichts auf mein Konto überwiesen und sie waren auch nicht gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen wie in den Monaten zuvor. Auf Nachfrage hierauf wurde mir von der Buchhaltung mitgeteilt, der Betrag wäre mit in meinem Mutterschaftsgeld eingerechnet. Wieso aber wurde der Betrag nicht auf mein Konto überwiesen - wie in den 3 Monaten zuvor auch - wenn er angeblich eingerechnet ist? Wurde es so richtig gehandhabt bzw. ist das so rechtens das es 1x so gehandhabt wurde und 1x so. Hätten die VWL nicht genau wie in den Vormonaten gesondert ausgewiesen und vom Arbeitgeber auf mein Konto überwiesen werden müssen? Wie kann ich nachhalten, ob die VWL tatsächlich gezahlt wurden - habe da nämlich ganz stark meine Zweifel. Vielen Dank im Voraus. LG Danie

Mitglied inaktiv - 17.11.2009, 02:41



Antwort auf: Vermögenswirksame Leistungen

Hallo, das stimmt so! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2009



Antwort auf: Vermögenswirksame Leistungen

Während dem Mutterschutz steht Dir VWL zu wenn sie sonst auchgezahlt wurde. In der Elternzeit nicht. OB gezahlt wurde, kannst Du dort erfragen wo Dein VWL-Vertrag läuft. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 13:36



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