Frage: Vermögenswirksame Leistung

Bin noch 4 Wochen im Mutterschutz und fange dann wieder 19 Std. die Woche bei meinem alten Arbeitgeber an zu arbeiten - nehme allerdings nach dem Mutterschutz 2 Jahre Erziehungsurlaub. Nun eine Frage: Werden die Vermögenswirksamen Leistungen während des Mutterschutzes vom Arbeitgeber nicht weitergezahlt? Und wie sieht es dann während des Erziehungsurlaubes aus - ich bin doch dann 19 Std. in der Woche am Arbeiten? Freue mich über Antwort.

Mitglied inaktiv - 31.08.2000, 21:33



Antwort auf: Vermögenswirksame Leistung

Liebe Fabienne, das ist gesetzl. nicht geregelt, hängt also von Ihrem Einzelvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung ab. Haben Sie für die 19 Std. einen neuen Vertrag erhalten? Lesen Sie am besten mal in den Verträgen nach? Ansonsten sthet Ihnen je nach vertragl. Vereinabrung evtl. gekürzte Leistungen zu. N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2000



Antwort auf: Vermögenswirksame Leistung

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort! Ich habe für meine 19 Std./Woche - Tätigkeit keinen neuen Vertrag bekommen, nur eine Vereinbarung in der lediglich festgehalten ist, dass ich die nächsten 2 Jahre 19. Stunden die Woche arbeite. Dann müsste ich doch eigentlich nach dem Mutterschutz wieder die VWL vom Arbeitgeber bekommen, oder?

Mitglied inaktiv - 03.09.2000, 13:06



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