Sehr geehrte Frau Bader, da mir mein Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit von 3 Jahren keine vergleichbare Stellung im Betrieb anbieten kann, habe ich ihm angeboten noch ein weiteres Jahr zu Hause zu bleiben in der Hoffnung, dass er mir nach 1 Jahr eine Stellung anbieten kann. Kann ich mit meinem AG eine Verlängerung des Erziehungsurlaubs vertraglich vereinbaren, gibt es das? Oder muß ich Sonderurlaub vereinbaren. Mein AG möchte mich für diese Zeit lieber freistellen. Ist meine rechtliche Stellung nach diesem Jahr genauso wie direkt nach dem Auslaufen der 3-jährigen Elternzeit? Habe ich nach diesem Jahr einen anderen Kündigungsschutz als direkt nach der Elternzeit? Da meine Elternzeit bereits im März ausläuft wäre ich Ihnen für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüssen Anna H
Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 22:00