Guten Tag Frau Bader,
ich habe folgende Frage und zwar gibt's Ausnahmen für die Verlängerung der Elternzeit nach Ablauf der Frist? Meine Elternzeit endet am 14.10.2019 meine Tochter geht erst seit dem 1.10.2019 in die Kita und ist aber noch nicht vollständig eingewöhnt. Kann dies ein Ausnahmegrund zur Verlängerung der Elternzeit nach Ablauf der Frist darstellen? Ausserdem steht eine erneute Schwangerschaft seit einer Woche fest. Welche Möglichkeiten haber ich?
von
Lilawolke19
am 10.10.2019, 17:44
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit nach Ablauf der Frist
Hallo,
ich verstehe es so, dass die 3 Jahre aufgebraucht sind. Dann gibt es keinen Anspruch auf verlängerung. Sie können den Ag um unbezahlten Urlaub (mit all seinen Nachteilen) bitten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit nach Ablauf der Frist
wie lange hattest du elternzeit? du kannst es eventuell über urlaub abgelten. ein recht auf verlängerung hast du nicht, da frist vorbei. das gilt auch nicht als ausnahmefall. da musst du auf deinen AG hoffen. er kann einwilligen, muss aber nicht. was eine neue schwangerschaft damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht so. das teilst du ganz normal mit...wie vorher auch
von
mellomania
am 10.10.2019, 18:23