Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 11.01.17 geboren und ich habe eine Elternzeit von 24 Monaten beim AG beantragt. Vor der Geburt hatte ich mich bereits erkundigt, ob und wie eine Verlängerung möglich ist. Die rechtliche Situation war zu dem Zeitpunkt. - Verlöngerung um ein Jahr ohne Zustimmung des AGs möglich - spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit Da sich inzwischen Fristen geändert haben, z.b. zur Einreichung des Kindergeldantrages, wollte ich mich erkundigen, ob obiger Sachverhalt so noch korrekt ist. Besten Dank im voraus
von Elvo am 12.08.2018, 14:01