Guten Tag Frau Bader, mein Kind wurde im Juli 2016 geboren und ich beantragte 2 Jahre Elternzeit. Einige Wochen später (September 2016)schickte ich auch den Antrag auf eine Teilzeitstelle mit Angabe der Zeiten etc. ab. Ich bekam Rückmeldung, dass sich die Firma bzgl. des Teilzeitwunsches mit mir 2018 in Verbindung setzen wird. Nun möchte ich aber gerne meine Elternzeit um ein Jahr verlängern und statt wie geplant im Juli 2018 erst im September 2018 in TZ während der EZ beginnen. Ist ein erneuter abgeänderter Antrag auch was die Stundenanzahl belangt auf Teilzeit zulässig? Gibt es etwas zu beachten bei der Verlängerung der Elternzeit außer der Frist von 7 Wochen? Freundliche Grüße F.M
von Frannimed am 18.10.2017, 00:54