ich bin seit 11.03. Mutter u. soll nun meinen antrag auf Elternzeit für 3 Jahre unterschreiben. Wie verbindlich ist das ? Wir hatten mal mündlich besprochen dass ich auch schon früher arbeite. Wollte evtl. noch vor 1 Jahr anfangen. Kann sich der AG dann weigern??
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 20:49