Hallo,
unser erstes Kind ist am 24.09.2013 zur Welt gekommen - Elternzeit ist für 3 Jahre beantragt. Das zweite Kind hat vorraussichtlichen ET 03.12.2015. Kann ich jetzt noch Elternzeit auf 2 Jahre verkürzen - gibt es eine Frist bis wann ich das entschieden haben muss??
Verfällt das dritte Jahr dann?
von
flkara
am 17.09.2015, 21:21
Antwort auf:
Verkürzung Elternzeit wg. 2 Kind
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2015
Antwort auf:
Verkürzung Elternzeit wg. 2 Kind
Dun kannst die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden.
Einfach melden.
Bekommst dann volles Mutterschutzgeld.
Verkürzung auf 2 Jahre, dann müsstest Du bis zum Mutterschutz noch arbeiten. Willst Du das ?
Das kann er aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Wegen Elterngeld bist Du informiert ?
von
Sternenschnuppe
am 18.09.2015, 07:05