Liebe Frau Bader, beim dritten Antrag des Erziehungsgeldes ist uns ein Fehler unterlaufen in der Werbungskostenaufstellung meines Ehemannes. Es geht um die Entfernungspauschale. Wir haben aus Versehen 30 anstatt 40 km angegeben (wir sind umgezogen). Dieser Fehler ist uns erst mit Eingang des neu errechneteten Erziehungsgeldes aufgefallen. Darum haben wir Einspruch eingelegt und die Werbungskosten korrigiert. Nach mehreren Wochen riefen wir bei der Erziehungsgeldstelle an und fragten nach unserem Widerspruch. Daraufhin teilte man uns die Gesetzesänderung mit, daß sich erhöhte Werbungskosten nicht mehr auf die Berechnung des Erziehunggeldes auswirke. Nach langem überlegen nahmen wir aufgrund dessen den Widerspruch zurück.Nun wird uns vorgeworfen rechtswidrige Angaben gemacht zu haben, bzw. die Behörde arglistig getäuscht zu haben. Wir können das alles überhaupt nicht verstehen. Wir waren immer sehr kooperativ und haben uns mit allen Unterlagen und Aussagen große Mühe gegeben. Nichtsdergleichen lag uns nah, was uns vorgeworfen wird. Außerdem ist das Verfahren gegen mich und meinen Mann gerichtet, obwohl doch nur ich Antragstellerin bin. Mein Mann ist Beamter und hat Angst auf ein unbegründetetes Disziplinarverfahren. Bis zum 31.03. sollen wir Stellung nehmen. Sollen wir eine eidesstattliche Erklärung vorschlagen, wir haben wirklich nichts unrechtes getan. Wir hoffen, daß der Alptraum bald ein Ende nimmt. Wie sollen wir uns verhalten? Liebe Grüße Sonja
Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 15:29