Frage: Vaterzeit beantragen?

Hallo, mein Mann will nach der Geburt (ET 27.02.) 1 Monat und im 10. Lebensmonat in Vaterzeit gehen. Wir sind gerade dabei das Schreiben an den Arbeitgeber fertig zu machen. Unsere Frage: Muss man die 2 Monate getrennt "beantragen". Also jetzt die Elternzeit für den 1. Monat und Ende des Jahres dann den 2. Monat schriftlich mitteilen? Oder muss man direkt beide Monate mitteilen?? Versteht ihr mich?? :-) Danke! Tante Inge

von TanteInge am 03.01.2012, 22:05



Antwort auf: Vaterzeit beantragen?

Hallo, beide zusammen direkt. Beachten Sie, dass man EG nur dann bekommt, wenn man mind. 2 Mo. am Stück beantragt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2012



Antwort auf: Vaterzeit beantragen?

Unbedingt direkt beide! Bei der Elternzeit muss man sich für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes komplett festlegen. Veränderungen gehen dann nur mit Zustimmung des AG. Hat man die kompletten ersten 2 Jahre genommen kann man das 3. Jahr ohne Zustimmung noch anhängen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 03.01.2012, 22:24



Antwort auf: Vaterzeit beantragen?

Ich habe die Antwort gerade gefunden. Wir müssen direkt beide Monate mittteilen, weil es für nur einen Monat sonst kein Elterngerld gibt. Neue Frage: Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem ET und endet 8 Wochen nach der Geburt. Was ist, wenn sich der ET um ein paar Tage nach hinten verschiebt? Wenn das Kind z.B. 7 Tage später kommt. Hat man dann trotzdem 8 Wochen nach der Geburt oder werden die Tage abgezogen? Danke. Tante Inge

von TanteInge am 03.01.2012, 22:25



Antwort auf: Vaterzeit beantragen?

Sabine war schneller! Danke Dir! :-)

von TanteInge am 03.01.2012, 22:26



Antwort auf: Vaterzeit beantragen?

Ich glaub, ich hab die Antwort auch gefunden: Dann verlängert sich der Mutterschutz um diese 7 Tage. Also: 6 Wochen + 7 Tage vor ET 8 Wochen nach ET RIchtig?

von TanteInge am 03.01.2012, 22:31



Antwort auf: Vaterzeit beantragen?

Ja, das ist richtig! Man hat immer MINDESTENS 14 Wochen Mutterschutz (sprich die Tage die von den 6 Wochen VOR dem ET fehlen werden hinten an die 8 Wochen drangehängt), sollte das Kind nach dem errechneten Termin kommen sind es die Tage sogar noch zusätzlich (so wie Du es im Beispiel beschrieben hast). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 06:45



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