Vaterschaftstest, Unterhaltszahlung, Besuchsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftstest, Unterhaltszahlung, Besuchsrecht

Hallo! War kurz hintereinander mit zwei verschiedenen Männern zusammen und bin in dieser Zeit schwanger geworden. Mit dem letzten bin ich immernoch zusammen und er hat nichts gegen einen Vaterschaftstest. Nur der andere von dem es wahrscheinlicher ist, dass er der Vater ist, lehnt jetzt schon (27. SSW) einen Vaterschaftstest, sowie jegliche Unterhaltszahlung ab. Nun meine Fragen: Kann ich einen Vaterschaftstest und somit bei eventuell nachgewiesener Vaterschaft das Unterhaltsgeld erzwingen? Und kann er sobald er eventuell Unterhaltsgeld zahlen muß ein Besuchsrecht erzwingen, obwohl er keine Bindung zum Kind hat und wie gesagt jetzt eigentlich schon alles ablehnt? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 10:19



Antwort auf: Vaterschaftstest, Unterhaltszahlung, Besuchsrecht

Hallo, natürlich. Verklagen Sie ihn. Gehen Sie zum Familiengericht u beantragen Sie das entsprechend. Das geht bis zum 2. Geb des Kindes. Am besten wenn das Kind 8 Mo. alt ist. www.vaterschaftstest.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2004



Antwort auf: Vaterschaftstest, Unterhaltszahlung, Besuchsrecht

Hallo Einen Vaterschaftstest kann er nicht ablehnen und wenn sich rausstellt das er der Vater ist muss er diesen auch bezahlen.Für zahlungen und den Vaterschaftstest wird das Jugendamt dann schon sorgen das er es dann macht. Drücken kann er sich davor nicht. Ihm steht dann auch ein Umgangsrecht zu. LG Diana

Mitglied inaktiv - 24.03.2004, 13:16



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