Hallo
Ich(17)im 7.Monat schwanger wollte fragen,ob die Vaterschaftsanerkennung Pflicht ist. Der Kindsvater bekennt sich zwar zu dem Kind aber mit der Absicht es mir nach der Entbindung wegzunehemen.Er ist(wo wir noch zusammenwaren und die SS bekannt war),höchst aggresiv (volle Bierflasche hinterher geworfen...)gegen mich geworden.
Ich möchte nicht das er die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt.
Darf er das trotzdem machen?
Ich verzichte gern auf den Unterhalt.Es ist mir bekannt,das er ohne Vaterschaftsanerkennung keinerlei Ansprüche und Rechte gegenüber mich und dem Kind hat.
Da ich "noch" ,wegen keiner Berufsausbildung,von Sozialhilfe lebe habe ich Angst das mich das Sozialamt dazu zwingt die Vaterschaftsanerkennung zu machen,wegen dem Unterhalt.
Dürfen die das??
Ich kenne mich damit noch nicht so recht aus.Danke für Ihre Hilfe
tschüssi didi
Mitglied inaktiv - 13.12.2000, 21:38
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung
Liebe Didi, ich höre häufiger, dass die werdenden Mamis Angst haben, dass der Kindsvater ihnen das Kind wegholt. Meistens sind diese Ängste unbegründet.
Das Jugendamt/ Gericht entscheidet nämlich immer im KIndswohlinteresse und das ist schon rein biologisch die Mutter. Es kommt natürlich auf den Einzelfall an und ich kann das so auf die Entfernung nicht sagen, aber nur wegen Ihres Alters glaube ich nicht, dass er das Kind bekommt. Gründe wären Alkoholismus oder Drogen bei der Mutter, schlechter Umgang der Mutter (wenn sie Prostituierte ist) oder Vorstrafen in einschlägigen Bereichen.
Ich würde in den Angriff übergehen:
Gehen Sie schon jetzt zum JA und schildern Sie Ihre Sorgen und Probleme (bevor er seine Seite darstellen kann). Verschweigen Sie auch seine Brutalitäten nicht und versuchen Sie, sich an Zeugen dafür zu erinnern.
Ich an Ihrer Stelle würde nicht auf den Unterhalt verzichten- warum auch.
Wenn er wirklich um das Kind kämpfen will, braucht er doch dazu nicht das Jugendamt. Da reicht er eine Klage ein und bumms, wird ein Vaterschafstest gemacht.
Geben Sie ihm nicht die Macht, Sie einschüchtern zu können. Verzichten Sie nicht und stecken Sie nicht zurück- sondern greifen Sie an. Natürlich steckt ein Risiko darin, aber das kann das JA mit Ihnen zusammen vorher genau abwägen.
Ich wünsche Ihnen Kraft.
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2000