Frage: vaterschaft

hallo hab da mal ne frage. wenn man vater unbekannt beim amt angibt und jahre später sich beim amt der vater meldet und das sorgerecht fordert, wie sieht da die rechtslage aus? hat er dann überhaupt rechte wie z.b. sorgerecht? muss er das geld zurückzahlen? bekommt er oder ich ne geldstrafe wegen vater unbekannt? lieben gruss

Mitglied inaktiv - 30.07.2008, 23:16



Antwort auf: vaterschaft

Hallo, versteh ich nicht. Wie kommt das Amt auf ihn,, wenn er nicht angegeben ist? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2008



Antwort auf: vaterschaft

Um die elterliche Sorge zu bekommen muß er erst mal VATER werden. Also müsste er auf Feststellung seiner Vaterschaft klagen (wenn die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt). Danach kann er dann versuchen die elterliche Sorge zu bekommen, aber: wie soll das zum Wohl des Kindes sein, wenn er sich Jahrelang nicht gekümmert (und auchnicht gezahlt) hat. Zudem wird das Jugendamt evtl. UV zurückfordern. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.07.2008, 23:35



Antwort auf: vaterschaft

die userin meint, daß sich der vater beim amt meldet und das sorgerecht haben will.... er ist halt doch nicht so unbekannt, wie er sein sollte...

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 12:00



Antwort auf: vaterschaft

er hätte es gern, dass ich ihn als unbekannt angebe

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 12:49



Antwort auf: vaterschaft

Hallo, achso-der KV meldet sich? Das kann man dem Posting nicht entnehmen. Dann kann er eine Vaterschaftsklage machen und die Vaterschaft feststellen lassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2008



Antwort auf: vaterschaft

HI... der Vater möchte sich wahrscheins vor den Unterhaltszahlungen drücken... aber was ist denn, wenn dem Vater was passiert...???? Dann geht das Kind leer aus... Ich persönlich finde es auch für das Kind wichtig einen Vater zu haben (auch amtlich) Ob es rechtlich gesehen Schaden geben kann, wenn der Vater später mal kommt und sagt aber ich bin doch der Vater und die weiß es, weiß ich nicht LG Peeka

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 13:44



Antwort auf: vaterschaft

Hi.. so wie ich das lese, ist das Kind noch nicht mal geboren... "er hätte es gern, das ich unbekannt angebe"... LG Peeka, die jetzt mit dem Bub planschen gehen wird und an Euch denkt

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 13:45



Antwort auf: vaterschaft

dann müßten sie nichts zahlen. mach das bloß nicht!!! du kriegst evtl keine leistungen von der arge, wenn du die kooperation verweigerst.

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 20:49



Antwort auf: vaterschaft

Du machst dich strafbar wenn du UVG beantragst und den Vater nicht angibst.

Mitglied inaktiv - 02.08.2008, 10:19



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