Ich weis nicht ob Sie mir diese Fragen beantworten können, aber ich versuche es dennoch.
Ich möchte den Kindsvater in der Geburtsurkunde meiner Tochter nachtragen lassen und wir wollen uns ohne das Jugendamt wegen der Unterhaltszahlungen einigen.
Er ist Amerikaner und wie sich jetzt herausgestellt hat verheiratet und hat schon ein Kind, daher wollen wir uns gütlich einigen und nicht über die Army damit er keinen Trouble mit seiner Frau bekommt.
Können wir einfach aufs Standesamt gehen und ihn dort nachtragen lassen? Mir ist es nämlich schon wichtig dass er als Vater drin steht.Ist der Pass dafür ausreichend? Muss dennoch die offizielle Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt erfolgen oder langt der Eintrag in der Geburtsurkunde?
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 01:14
Antwort auf:
vaterschaft...
Hallo,
ich weiß es nicht so genau. Wird er denn in die Geburtsurkunde ohne Vaterschaftsanerkennung eingetragen? Ich meine, dass dem Standesamt die Genurtsurkunde ausreicht. Aber: für Sie ist es schlechter, wenn es keine Anerkennung gibt. Auf der anderen Seite sind die Chancen, Unterhalt zu erhalten, wenn er wieder in USA ist, sowieso sehr schlecht.
Wirklich eine gute Antwort auf Ihre Frage habe ich leider so einfach nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2004
Antwort auf:
vaterschaft...
Hallo,
meines Wissens kann man ohne Vaterschaftsanerkennung, beim Jugendamt,Gemeinde,Stadt etc,keinen Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen.
Diese Auskunft gab mir ein Standesbeamter,weil ich auch einmal der gleichen Ansicht war, daß es "einfach so" geht.
Geht ziemlich sicher nicht.
Viele Grüße
micky2
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 13:11