Frage: Vaterschaft und Kindergeld

Hallo, in wenigen Wochen kommt unser Kind auf die Welt und wir haben folgende Frage: Kann das Kindergeld und das Erziehungsgeld auch dann vom Vater beantragt werden, wenn er nicht auf der Geburtsurkunde steht, wir also noch keine Vaterschaftsanerkennung gemacht haben? Wir wollen Kinder- und Erziehungsgeld auf seinen Namen beantragen, da ich im öffentlichen Dienst bin, mein Vertrag jedoch noch wärend meines Erziehungsurlaubes auslaufen wird. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Maren

Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 16:56



Antwort auf: Vaterschaft und Kindergeld

Liebe Manga, wenn er rechtlich nicht der Vater ist, kann er auch nicht Vorteile in Anspruch nehmen. Ich rate Ihnen sowieso, auf jeden Fall die Anerkennng beim Jugendamt zu machen, Sie haben sonst weniger Ansprüche und stehen im Zweifel schlechter da, Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2002



Antwort auf: Vaterschaft und Kindergeld

Mal `ne dumme Frage: warum macht Ihr denn keine Vaterschaftsanerkennung? Wie kann denn jemand dann Kindergeld beantragen wenn er - rechtlich gesehen- gar kein Kind hat?

Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 23:09



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