Frage: Vaterschaft adoptieren

Sehr geehrte Frau Bader, habe folgendes Problem. Meine jetzt 4 jährige Tochter kennt ihren Vater nicht. Mein jetziger Lebensgefährte ist für Sie der Papa. Der leibliche Vater hat sich bisher nur einmal um einen Besuchskontakt bemüht.(Nach drei Jahren)Ich war damals so blöd und hab auf die Vaterschaftsanerkennung bestanden. (wegen Unterhalt) Vaterschaftstest(Gericht). Heute würde ich dies gern rückgängig machen. Hab gehört, daß es die Möglichkeit geben soll, das ich selbst den "Vater- anteil" adoptiere. Mir geht es dabei nicht darum,Ihr den leiblichen Vater vorzuenthalten. Ich bin wieder schwanger von meinem jetzigen Lebensgefährten und ich möchte, daß beide Kinder im Falle meines Todes von Ihm erzogen werden und nicht auseinandergerissen werden. Eine Hochzeit und Adoption von meinem jetzigen Lebensgefährten stehen nicht zur Diskussion. Ein reines Testament ist mir als Absicherung für die drei zu wenig, ich hätte schon gern die Fakten vorher fest verankert. Wie ein Gericht später urteilt ist immer Glücksache. mfg. M. Köster

Mitglied inaktiv - 08.10.2001, 13:36



Antwort auf: Vaterschaft adoptieren

Liebe FRau Köster, nein, wie sollte das auch gehen? Ihr neue Lebensgefährte kann mit Zustimmung des leiblichen Vaters adoptieren, ansonsten gibt es nur die Möglichkeit des Testamentes. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2001



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