Vater arbeitslos-was nun mit Unterhalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater arbeitslos-was nun mit Unterhalt?

Hallo, gerade hat mir mein Exmann mit Schrecken mitgeteilt, daß er in 3 Monaten arbeitslos ist. Er zahlt mir z Zt 517 Euro Unterhalt für unsere 2 gemeinsamen Kinder. Ich gehe 5 Std täglich arbeiten, habe noch 2 kleine Nebenjobs. Im Mai 06 sind wir erst umgezogen und fühlen uns jetzt endlich wohl und gerade haben sich die Kinder erholt.... WAS NUN? WAs muß ich tun, wenn er in den nächsten Wochen keine neue Anstellung findet? Wie lange dauert der Papierkrieg bzgl Unterhaltsvorschuß? Ich denke mal, ich würde nicht den kompletten Unterhalt vom JA bekommen, aber wieviel würde es ca sein? Ich kann mir nicht leisten, auch nur 1-2 Monate ohne den Unterhalt (wegen Bearbeitung etc)auszukommen, da ich bewußt nur einen kleinen Dispo eingerichtet habe.... Bin ziemlich fertig...und für jeden Rat dankbar. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 14:59



Antwort auf: Vater arbeitslos-was nun mit Unterhalt?

Hallo, er muss eine Änderung des Titels beantragen (wenn es einen gibt). Dann wird der Unterhalt angepasst. Unterhaltsvorschuss kann man dann erst verbindlich beantragen, sich aber vorher schon mal beim Amt melden und informieren. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2006



Antwort auf: Vater arbeitslos-was nun mit Unterhalt?

Hallo ! Die Frage ist , ob Du überhaupt Unterhaltsvorschuß bekommst ! Dein Exmann hat als Arbeitsloser einen Selbstbehalt von 730€ und wenn er nichts geltend machen kann muß er wenn er zB 900€ Arbeitslosengeld kriegt 170€ an Unterhalt zahlen ! Besteht ein Unterhaltstitel muß er den ändern lassen ! lg safrarja

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 16:31



Antwort auf: Vater arbeitslos-was nun mit Unterhalt?

Arbeitslosigkeit allein entbindet ihn nicht von der Unterhaltspflicht. Erst mal muß er den Unterhalt weiter leisten. Mindestens bis zum Unterhalt. Er bekommt ja erst mal wohl auch Arbeitslosengeld I, das ist oft recht "stattlich", nicht zu vergleichen mit ArbLosG II. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 19:00



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