Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ja letzte Woche bereits geschildert, daß mein Exmann in 3 Monaten arbeitslos sein wird. Frau Bader gab mir die Antwort, daß man den Titel ändern müsse. Wir haben nie einen Titel gehabt, sondern mein Exmann hat mir für meine beiden 7 und 10 Jahre alten Kinder je 257 Euro laut Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Muß ich jetzt schon irgendwas in die Wege leiten beim Jugendamt oder so? Ich bin dringend auf das Geld angewiesen und weiß nicht, was in den nächsten Monaten auf mich zukommt. Was ist , wenn er Arbeitslosengeld bekommt oder plötzlich einfach nur einen 400 Euro Job annimmt? Könnte er plötzlich sagen, daß er aufgrund des Selbstbehalts garnichts mehr zahlen muß? Worauf muß ich mich einstellen bzw was könnte mir bevorstehen? Ich muß dazusagen, daß ihm aufgrund seines Verhaltens der Job gekündigt wurde, also selbstverschuldet. Vielen Dank und bitte....bin für JEDEN Rat oder Tip dankbar. Viele Grüße, Kerstin
Hallo, er hat zwar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, aber dass hilft praktisch nicht weiter, wenn er nichts hat. Gehen Sie zum JA und fragen Sie nach wegen Unterhaltsvorschuss. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nochmal: wenn er den Job selbstverschuldet verliert, entbindet IHN nicht von der Unterhalstpflicht. Den Kindern gegenüber hat er eine "gesteiergerte Erwerbsobliegenheit"= er muß ALLES dafür tun, den Kindesunterhalt weiter zahlen zu können. Viele Grüße Désirée
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