Guten Tag,
ich würde gern wissen, ob einem Arbeitnehmer kurzfristig Urlaub zusteht, wenn die Geburt des 2. Kindes losgeht und vielleicht auch ein paar Tage danach, um sich um das große Geschwisterkind (unter 3 Jahre) zu kümmern.
Wenn aber kein Urlaub zusteht, kann sich der Vater dafür krankschreiben lassen oder gibt es andere Möglichkeiten, wenn keine Verwandtschaft/Freunde sich um das Geschwisterkind kümmern können?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
MfG, Susy
Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 10:24
Antwort auf:
Vater: Urlaub zur Geburt?
Hallo,
Anspruch auf Sonderurlaub hat er nicht. Aber evtl. unbezahlte Befreiung, wenn es niemanden sonst gibt.
Oder über die KK als Ersatz für die HAushaltshilfe. Am besten dort abklären.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2009
Antwort auf:
Vater: Urlaub zur Geburt?
Wegen dem Sonderurlaub einfach nochmal in der Firma nachfragen. Viele Firmen geben dafür einen Tag frei, manche sogar bis zu 3.
LG
Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 19:14
Antwort auf:
Vater: Urlaub zur Geburt?
einer Mutter steht eine bezahlte Haushaltshilfe von der KK zu, wenn Kinder unter 12 Jahren im HH sind, die sie nicht selbst versorgen kann.
Trifft also für die Zeit der Entbindung/Wochenbett zu. Du beantragst über die KK eine Haushaltshilfe (Antrag gibts bei der KK, Frauenarzt muss ausfüllen und abstempeln)
und diese HH kann dein Mann sein. Damit braucht er auch keinen Urlaub.
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 17:17