Kürzlich warf der Bundesgerichtshof die Frage auf, ob Mütter den Namen des leiblichen Vaters ihres Kindes nennen müssen. Nun wurde beschlossen: Ja, sie müssen. Ursprünglich hatte ein Vater geklagt, der Unterhalt irrtümlicherweise gezahlt hatte (ShortNews berichtete). Nun wurden die Rechte dieser Scheinväter eindeutig gestärkt. Mütter müssen den Erzeugernamen verraten. Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen.