Hallo Frau Bader, Ich bin zum ersten mal schwanger und tu mich etwas schwer mit ausfüllen des Zettels für das Elterngeld/Elternzeit. 1. Wie berechne ich den Urlaunsansspruch? Erst einmal zu mir. Ich bin ab dem 12. Mai in Mutterschutz. ET ist der 24.6.. Also bin ich glaub ich bis 18. oder 19.8. im Mutterschutz? Ich möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ich habe 30 Tage Jahresurlaub. Anfang Januar habe ich 2 Tage Urlaub genommen. Seit 18. Januar bin ich im Beschäftigungsverbot. Was muss ich dann eintragen in den Zettel für das Elterngeld bzw Elternzeit, bzw wie viel Urlaub steht mir zu? 2. Wenn ich im Zweiten Jahr Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte. Habe ich da Urlaunsansspruch? 3. Kann ich auch nur 2 Jahre Elternzeit jetzt angeben und im nachhinein im diesem zweiten Jahr sagen ich bleibe nochmal ein Jahr? Geht das so einfach? Liebe Grüße Miriam
von m-imi89 am 15.02.2016, 21:48