Hallo, es geht nochmal um den Resturlaub. Ich bin seit August 2009 wieder arbeiten und habe im November den Resturlaub beantragt und im Dezember stand er auf meinen Lohnzettel den ich aber er am 30.12.2009 bekommen habe (Lohnzettel). Nun konnte ich den Urlaub nicht mehr machen da ich den Lohnzettel erst am 30.12.2009 bekommen hatte. Nun sagt meine Firma das ich einen antrag stellen hätte müssen im alten Jahr damit ich ihn noch bis zum 31.03.2010 nehmen könnte aber da ich es nicht wusste verfällt der Urlaub. Ist das rechtens da es sich ja um den Urlaub von der Elternzeit handelt.?
Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 18:47