Frage: Urlaubsrest

Hallo, es geht nochmal um den Resturlaub. Ich bin seit August 2009 wieder arbeiten und habe im November den Resturlaub beantragt und im Dezember stand er auf meinen Lohnzettel den ich aber er am 30.12.2009 bekommen habe (Lohnzettel). Nun konnte ich den Urlaub nicht mehr machen da ich den Lohnzettel erst am 30.12.2009 bekommen hatte. Nun sagt meine Firma das ich einen antrag stellen hätte müssen im alten Jahr damit ich ihn noch bis zum 31.03.2010 nehmen könnte aber da ich es nicht wusste verfällt der Urlaub. Ist das rechtens da es sich ja um den Urlaub von der Elternzeit handelt.?

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 18:47



Antwort auf: Urlaubsrest

Hallo, habe ich doch unten schon beantwortet. Da braucht man keinen gesonderten Antrag. § 17 Abs 2 BEEG: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2010