Urlaubsgeldzahlung im Krankheitsfall

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsgeldzahlung im Krankheitsfall

Hallo Frau Bader, am 18.06. diesen Jahres endete mein Erziehungsurlaub von 3 Jahren. da ich aber wieder schwanger bin ( Termin 21.12.) und im letzen Jahr eine Todgeburt hatte, bin ich bereits seit dem 18.06. krankgeschrieben und werde auch bis zum Ende krankgeschrieben sein. Nun meine Frage: Wie ist das in der Mutterschutzfrist? Muß ich da auch krankgeschrieben werden bzw. wer zahlt dann ? ( Arbeitgeber oder Krankenkasse?), und wie ist es mit dem Urlaubsgeld? Urlaub nehme ich ja keinen, wegen der Krankmeldung. Laut meinem Arbeitgeber steht mit Weihnachtsgeld zu, Urlaubsgeld aber nicht. danke für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 11:47



Antwort auf: Urlaubsgeldzahlung im Krankheitsfall

Liebe Tina, 1. Der Anspruch auf Urlaub entsteht ganz normal weiter 2.Wie es mit dem Urlaubsgeld ist, muss vertraglich geregelt sein, idR bekommen Sie Urlaubsgeld 3.In den Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der KK und evtl. einen AG-Zuschuss. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2001



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