Hallo Frau Bader, am 18.06. diesen Jahres endete mein Erziehungsurlaub von 3 Jahren. da ich aber wieder schwanger bin ( Termin 21.12.) und im letzen Jahr eine Todgeburt hatte, bin ich bereits seit dem 18.06. krankgeschrieben und werde auch bis zum Ende krankgeschrieben sein. Nun meine Frage: Wie ist das in der Mutterschutzfrist? Muß ich da auch krankgeschrieben werden bzw. wer zahlt dann ? ( Arbeitgeber oder Krankenkasse?), und wie ist es mit dem Urlaubsgeld? Urlaub nehme ich ja keinen, wegen der Krankmeldung. Laut meinem Arbeitgeber steht mit Weihnachtsgeld zu, Urlaubsgeld aber nicht. danke für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 19.09.2001, 11:47