Liebe Frau Bader, ich arbeite seit der Geburt meines ersten Kindes in 2000 Teilzeit bei meinem früheren AG. Der Vollzeitvertrag von 1997 ist ein außertariflicher 40-Stundenvertrag. Die Absprache zur Teilzeit verlief mündlich, es existiert also hierüber kein schriftlicher Vertrag, lediglich der Stundenlohn wurde mir schriftlich bestätigt. Seit 2000 arbeite ich immer Montag und Mittwoch, auf Nachfrage auch noch einen Tag in der Woche (kommt selten vor). Bazhlt werde ich nach Stunden der Tätigkeit, so erfolgt auch die (komplizierte) Urlaubsberechnung. Nun die Frage: Ich erhalte für Feiertage, die auf Montag oder Mittwoch fallen, kein Arbeitsentgelt. Nach 3 Jahren Tätigkeit kann man hier jedoch von einer "betrieblichen Übung" ausgehen, also habe ich Anspruch auf Bezahlung dieser Feiertage wie andere MA auch? Vielen Dank für die Beantwortung Robin