Urlaubsansprüche Mutterschutz/Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsansprüche Mutterschutz/Erziehungsurlaub

Wird die durch Schwangerschaft bedingte Zeit des Krankengeldbezuges und der Mutterschutz voll auf den Urlaub angerechnet? Ich habe gelesen,: " der Erholungsurlaub, der dem AN für das laufende Urlaubsjahr zusteht, wird für jeden vollen Monat um ein Zwölftel gekürzt " Stimmt das? Bedeutet das, daß man nach zwei Jahren Erziehungsurlaub Anspruch auf 2xJahres- urlaub abzügl. einem Zwölftel hat?

Mitglied inaktiv - 23.01.2002, 14:54



Antwort auf: Urlaubsansprüche Mutterschutz/Erziehungsurlaub

Liebe Ise, man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2002



Antwort auf: Urlaubsansprüche Mutterschutz/Erziehungsurlaub

Vorne weg - ist keine Rechtsberatung, sondern eine Rechenhilfe! Dir wird für jeden VOLLEN Monat des jährlichen Erz.Urlaubes dein Jahresurlaub um jeweils 1/12 gekürzt. Wenn du also am 15.1. (Beispiel) in den Erziehungsurlaub gehst, ist dein erster VOLLER MONAT der Februar...bis Dezember. Demnach wird dein Jahresurlaub um 11/12 gekürzt..dir steht 1/12 zu. Im Folgejahr hast dann nur volle Monate...also 12/12 Kürzung..bedeutet KEIN Urlaubsanspruch. Es heißt NICHT das dir 2 Jahre Urlaub abzüglich 1/12 zustehen (ich glaube, das wäre den AG auch nicht zuzumuten) LG Vanessa

Mitglied inaktiv - 24.01.2002, 14:25



Antwort auf: Urlaubsansprüche Mutterschutz/Erziehungsurlaub

erstmal vielen lieben Dank für die prompte Antwort. Da das eine Rechenhilfe war-nur mal kurz Förderunterricht: 22.01.2000 Entbinudung-d.h. Ende des EU am 18.03.2000-das ist amtlich. Urlaubsanspruch 3/12 Kürzung um 9/12=d.h. Urlaubsanspruch 6 Tage. Ich glaube das war ne Verhältnisgleichung. Stimmt das-ich meine mein Rechenergebnis.

Mitglied inaktiv - 24.01.2002, 20:39



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