Frage:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Hallo kurze Frage...
Wenn am 25.5 meine Elternzeit endet...
und am 2.9 Elternzeit beginnt ...
steht mir doch für diese zwei Monate
Mai
September
Voller Urlaub zu (Jahresurlaub 36) sprich je 3 Tage also 6 Tage
Da doch nur für volle Monate gekürzt werden darf ...
Sehe ich das richtig ???
Lg
J.H.
von
Polizeimaus
am 28.10.2019, 20:57
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Hallo,
gekürzt werden darf nur für Monate, in denen Sie AUSSCHLIESSLICH in EZ gewesen sind.
Zu lesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Mai, Juni, Juli, August, September
36÷12= 3 × 5 Monate = 15 Urlaubstage...
Ich verstehe deine Rechnung nicht .
von
HeyDu!
am 28.10.2019, 21:27
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Urlaub hast du von Jan.-Sept.. Bei 36 Tage/Jahr = 3 Tage/Monat.
Jan.-Sept.=9 Mon.
9x3=27.
Dir stehen 27 Tage zu.
Soweit es 1 Tag im Monat gibt gilt der volle Urlaubsanspruch für den Monat.
von
Ani123
am 28.10.2019, 23:49
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Liebe Ani,
dies Schwachsinn erkläre doch bitte ...
§17 Abs. 1 Satz 1 BEEG
von
HeyDu!
am 29.10.2019, 02:49
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Anni du erzählst Quatsch.
Jan-april kein Urlaubsanspruch
Mai-sept Anspruch Urlaub
Okt-dez kein Urlaubsanspruch
Heydu: ich verstehe das Posting als Frage, ob für mai und sept voller Urlaubsanspruch besteht
Liebe AP: du siehst es richtig, in den Monaten Mai und September darf dein Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.
Mitglied inaktiv - 29.10.2019, 07:05
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Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Hallo ... das ist lieb von euch ... für eure antworten!!!
Ja meine Frage war nur Mai und September... da es kein voller Monat ist ...
Mein AG gewährt mir für diese zwei Monate nämlich kein Urlaub !!!
Geht dann wahrscheinlich eh vor Gericht, wenn ich Pech habe !!!
@HeyDu
Du hast recht mit den 15 Tagen; das wäre dann komplett
Lg
von
Polizeimaus
am 29.10.2019, 07:34
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Gesetzliche Grundlage für den AG steht ja mit dort ;-) Du bist im Recht.
von
HeyDu!
am 29.10.2019, 07:50
Antwort auf:
Urlaubsanspruch voller Monat Elternzeit
Ja... darauf habe ich jetzt schon 3 mal hingewiesen und auch mit textmarker markiert...!!!
Was soll ich machen ???
Will halt auch kündigen
Und das muss ja in Kündigungsschreiben mit rein ...
will nur nicht das mir die „6“ Tage Urlaub (von den 2 Monaten ) verfallen ...
Restlichen Urlaub ist schon bestätigt
von
Polizeimaus
am 29.10.2019, 09:41