Urlaubsanspruch nach Ende des Erz.urlaubs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach Ende des Erz.urlaubs

Hallo Fr. Bader, mir stehen aus dem Jahr 2000, wo ich vollzeit beschäftigt war, noch 2 Urlaubstage zu. Wenn ich ab August 03 wieder Teilzeit arbeite (50%), kann ich dann die 2 Tage nehmen oder verkürzen sich diese etwa auf 1 Tag?? Gruß Lena

Mitglied inaktiv - 30.04.2003, 21:12



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Ende des Erz.urlaubs

Hallo, nein, die Tage sind ja schon vorher angefallen und bleiben bestehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2003



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