Hallo Frau Bader,
ich arbeite Teilzeit in der Elternzeit und werde wenige Tage nach Ende der 2-jährigen Elternzeit wieder in Mutterschutz gehen. Dazwischen müsste ich dann Vollzeit arbeiten. Nun möchte ich weder meinen Vertrag ändern, noch die Elternzeit verlängern und frage mich, ob ich meinen Urlaubsanspruch aus der Teilzeit nach dem Ende der Elternzeit in der kurzen Phase der Vollzeitbeschäftigung nehmen kann? Oder ist es verpflichtend, dass ich den Urlaub auch in der Elternzeit nehme? Unsere Firma rechnet das nicht gerne um und es wird schon mal was falsches in den Raum geworfen...
Viele Grüße,
Trudi4
von
Trudi4
am 22.06.2012, 20:52
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit in der Elternzeit
Hallo,
es wäre doch, wenn Sie die Elternzeit bis an dem Tag vor Beginn des Mutterschutzes verlängern.
Ansonsten können Sie die Urlaubsansprüche auch nehmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit in der Elternzeit
Hm, vielleicht reicht dir schon der Urlaubsanspruch, der dir während des Mutterschutzes entsteht?
Du könntest aber auch taggenau die Elternzeit verlängern. Bis zum Tag vor dem Mutterschutzbeginn!
Du hast (meist) den gleichen Urlaubsanspruch und bekommst trotzdem das Mutterschaftsgeld.
Aber zu deiner Frage: Du musst deinen Teilzeit-Urlaub nicht in der Teilzeit-Phase nehmen!
Allerdings wird wohl der TZ-Urlaub nicht auf die VZ hochgerechnet. :-(
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.06.2012, 21:09