Hallo Frau Bader,
meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet und erwarten demnächst ein Kind. Beide haben wir unterschiedliche Wohsitze und werden diese wohl auch noch nach der Geburt in dieser Form weiter fortführen. Vor der Geburt des Kindes werde ich die Vaterschaft anerkennen.
Unsere Fragen:
- Kann ich als Vater trotz unterschiedlicher Wohnsitze Elternzeit beantragen? Wenn ja, gibt es besondere Voraussetzungen, die beachtet werden müssen?
- U.U. ist es sinnvoll, wenn meine Lebensgefährtin den Kinderfreibetrag wegen meines höheren Einkommens auf mich überträgt. Ist dies unter unseren Voraussetzungen rechtlich möglich?
Für die Beantwortung unserer Fragen danken wir Ihnen sehr!
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 12:38
Antwort auf:
Unverheiratete Eltern mit unterschiedlichen Wohnsitzen - Elternzeit / Freibetrag
Hallo,
1. Sie müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben, um EG zu bekommen
2. Steuerfragen bitte im Steuerberaterforum
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2009
Antwort auf:
Unverheiratete Eltern mit unterschiedlichen Wohnsitzen - Elternzeit / Freibetrag
Hm...
Wirst Du "nur" die Vaterschaft anerkennen oder auch die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren?
Ich hab ejetzt mal gelesen
Zum Elterngeld:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html
soweit ich das verstanden habe, bekommst Du das nicht
Zur Elternzeit:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Auch da sage ich soweit nein.
Aber die ganzen zusätzlichen Erlasse und Schreiben kenne ich nicht :-)
Frag doch mal bei der zuständigen Elterngeldstelle nach. Und immer schriftlich :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 12:56